Inhalt:
Ersichtliche Aktenteile
Folgende Aktenteile können über die Online-Aktenansicht eingesehen werden (Auswahl):
- Anmeldungsunterlagen einschließlich dem Antragsformular auf Erteilung eines Patents bzw. Eintragung eines Gebrauchsmusters
- Erfinderbenennung
- Eingabe mit Recherche- bzw. Prüfungsantrag
- Mitteilung über einen wirksamen Recherche- bzw. Prüfungsantrag
- Recherchebericht
- Bibliographiemitteilung (BIB)
- Prüfungsbescheide
- Erwiderungen auf Prüfungsbescheide bzw.Nachgang Patentprüfung und die ggf. neu eingereichten Unterlagen
- Niederschriften über Anhörungen im Prüfungsverfahren
- Zurückweisungsbeschluss
- Beschwerde
- Erteilungsbeschluss
- Einspruch bzw. Löschung
- Schriftsätze der Beteiligten im Einspruchs- bzw. Löschungsverfahren
- Niederschriften über Anhörungen im Einspruchs- bzw. Löschungsverfahren
- Beschluss der Patent- bzw. Gebrauchsmusterabteilung im Einspruchs- bzw. Löschungsverfahren
Die Aktenteile werden soweit möglich in chronologischer Reihenfolge dargestellt. Bei Akten, die durch Scannen der Papierakte in die elektronische Aktenführung übernommen wurden, kann es in Einzelfällen zu Abweichungen der Bezeichnung im Titel oder der Dokumentenart kommen.
Beschränkungen aus rechtlichen Gründen
Im Rahmen der Bereitstellung der genannten Aktenteile für die Online-Akteneinsicht sind neben übergeordneten Grundsätzen des grundrechtlichen Schutzes auch datenschutz- und urheberrechtliche Vorgaben zu beachten.
Folgende Aktenteile können folglich nicht eingesehen werden (Auswahl):
- vertrauliche Informationen, z.B. personenbezogene Daten, wie Atteste oder Informationen zu Verfahrenskostenhilfe und Insolvenzverfahren
- urheberrechtlich geschützte Inhalte, z.B. Nicht-Patentliteratur
- Prioritätsbelege
- Akteneinsichtsanträge Dritter
- Anträge auf Erfindernichtnennung
- Ausschließliche Lizenzen
- Entgegengehaltene Patentdokumente, in Recherche ermittelt
© 2019 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.08.2019