Deutsches Patent- und Markenamt

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Herzlich Willkommen beim DPMAregister

Der Dienst DPMAregister wird Ihnen vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Verfügung gestellt und ermöglicht Ihnen Online-Recherchen zu den Veröffentlichungen aus den Schutzrechtsbereichen Patente/Gebrauchsmuster, Marken und Designs des DPMA.

Erläuterungen zu einzelnen Begriffen finden Sie im Glossar im Internet.

Nutzungsmerkmale und Recherchemöglichkeiten

Mit DPMAregister lässt sich über eine deutsch- oder englischsprachige Benutzeroberfläche auf die Schutzrechtsdaten auf zwei unterschiedlichen Wegen zugreifen.
Mit unterschiedlichen Recherchemodi haben Sie die Möglichkeit zur Recherche in den bibliographischen Daten sowie in den Rechts- und Verfahrensstandsdaten. Außerdem können Sie sich Bilder zu ermittelten Marken oder Designs anzeigen lassen.


Patent-, Marken- und Designblatt

Auf der Seite "Patentblatt" (Schutzrechtsbereich Patente und Gebrauchsmuster), "Markenblatt" (Schutzrechtsbereich Marken) bzw. "Designblatt" (Schutzrechtsbereich Designs) erhalten Sie die PDF-Ausgaben im bekannten Layout der früheren Papierversionen.
Sie haben hier die Wahl, ob Sie das gesamte Patent-, Marken- oder Designblatt einer bestimmten Publikationswoche oder nur die für Sie relevanten Teile entsprechend der bisherigen Druckexemplare herunterladen oder darstellen lassen.


Registerauszüge

DPMAregister stellt das offizielle Internetportal dar, mit der das DPMA seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Führung eines Registers nachkommt.
Mit der Möglichkeit des direkten Ausdrucks eines amtlichen Registerauszugs aus DPMAregister können Sie sich jederzeit selbst einen unbeglaubigten Registerauszug zu einer bestimmten Veröffentlichung erstellen: Aus Ihrer Trefferliste wählen Sie ein bestimmtes Dokument aus, indem Sie auf die unterstrichene Registernummer klicken. Dadurch öffnen Sie die Registerauskunft. Auf dieser Seite ganz unten betätigen Sie die Schaltfläche "PDF-Download".

Die Registerauszüge werden ausschließlich in deutscher Sprache erzeugt - auch dann, wenn Sie die englischsprachige Benutzeroberfläche verwenden.

Einen beglaubigten Registerauszug erhalten Sie beim DPMA durch schriftlichen Antrag. Hierfür wird eine Gebühr von 20,- EURO erhoben (Gebührennummer 301 100 gemäß DPMA-Verwaltungskostenverordnung).
Fallweise ist die Vorlage eines beglaubigten Registerauszugs erforderlich, zum Beispiel für bestimmte gerichtliche Verfahren.

Kosten

Das gesamte Internetangebot DPMAregister wird Ihnen vom DPMA kostenfrei angeboten.


© 2019 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 21.08.2019