Registerauskunft Patent

Aktenzeichen DE: P 31 31 624.7 (Status: nicht anhängig/erloschen, Stand am: 6. Januar 2026)

Stammdaten
INIDKriteriumFeldInhalt
SchutzrechtsartSARTPatent
StatusSTNicht anhängig/erloschen
21Aktenzeichen DEDAKZP 31 31 624.7
54Bezeichnung/TitelTIGreifer mit beeinflußbarem Bewegungsverlauf der Schneiden von Greiferschalen
51IPC-HauptklasseICM
(ICMV)
B66C 3/02 (1980.01)
51IPC-Nebenklasse(n)ICS
(ICSV)
E02F 3/44 (1980.01)
22Anmeldetag DEDAT10.08.1981
43OffenlegungstagOT16.06.1982
71/73Anmelder/InhaberINHVEB Schwermaschinenbaukombinat TAKRAF-Stammbetrieb-Betrieb für Anlagenbau und Rationalisierung, O-7010 Leipzig, DE
72ErfinderINSchmidt, Ulrich, Dr.-Ing., DDR 8045 Dresden, DD; Gräbner, Peter, Prof.Dr.-Ing., DDR 8010 Dresden, DD
10Veröffentlichte DE-DokumenteDEPNOriginaldokument: DE000003131624A1
Recherchierbarer Text: DE000003131624A1
Zustellanschrift VEB Schwermaschinenbaukombinat TAKRAF Stammbetrieb Betrieb für Anlagenbau und Rationalisierung, 04109 Leipzig, DE
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Ausländische PrioritätPRC
PRNA
PRDA
DD
WPB66C/223652
02.09.1980
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32
Ausländische PrioritätPRC
PRNA
PRDA
DD
WPB66C/225017
06.11.1980
Zuständige Patentabteilung 22
57ZusammenfassungABDie Erfindung betrifft einen Greifer mit beeinflußbarem Bewegungsverlauf der Schneiden von Greiferschalen durch eine mechanische, hydraulische oder andere Einrichtung. Aufgabe der Erfindung ist es, durch eine Horizontalführung der Greiferschneiden nahe über dem das Gut tragenden Boden, z.B. von Eisenbahnwaggons oder auf unbefestigten Lagerplätzen, den Boden vor Verschleiß zu schützen bzw. seine Zerstörung zu verhindern sowie eine optimale Restgutaufnahme zu ermöglichen. Die zwischen den Greifer bekannter Bauart und das Tragorgan des Hebezeuges eingefügte Einrichtung bewirkt die Horizontalbewegung der Schneiden durch den Ausgleich der Höhe der Schließkurve in Abhängigkeit von der Schalenstellung, sobald am Tragorgan des Hebezeuges die vertikale Haltekraft aufgenommen wird. Ist es unzweckmäßig, den Kräftefluß für die Höhenausgleichsbewegung über den Antrieb des Greifers zu realisieren, kann der Einsatz einer Nachführsteuerung vorgesehen werden. Dabei wird in Abhängigkeit von der Stellung der Greiferschalen die Kraft zum Heben des Greifers zusätzlich aufgebracht. Solange noch Fördergut in einer ausreichenden Höhe vorhanden ist, arbeitet der Greifer mit einer normalen bogenförmigen Schließkurve.
43ErstveröffentlichungstagEVT16.06.1982
Anzahl der Bescheide 0
Anzahl der Erwiderungen 0
Erstmalige Übernahme in DPMAregisterEREGT27.05.2011
Tag der (letzten) Aktualisierung in DPMAregisterREGT05.02.2013
(alle Aktualisierungstage einblenden)(alle Aktualisierungstage ausblenden)
  • 05.02.2013
    • Historiendaten für diese(n) Zeitpunkt(e) nicht vorhanden
  • 27.05.2011
    • Erstmalige Übernahme in DPMAregister
Verfahrensdaten
Nr.VerfahrensartVerfahrensstandVerfahrensstandstagErstveröffentlichungstagAlle Details anzeigen
1 Vorverfahren Die Anmeldung befindet sich in der Vorprüfung 10.08.1981  Details anzeigen
2 Vorverfahren Das Vorverfahren ist abgeschlossen 28.04.1982  Details anzeigen
3 Publikationen Offenlegungsschrift 16.06.1982 16.06.1982 Details anzeigen
4 Verwaltungsverfahren Die Anmeldung gilt als zurückgenommen wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr/das Schutzrecht ist wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen 03.05.1988 11.08.1988 Details anzeigen
Verfahrensansicht Vorverfahren (Nr.: 1)
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VerfahrensartVARTVorverfahren
VerfahrensstandVSTDie Anmeldung befindet sich in der Vorprüfung
VerfahrensstandstagVSTT10.08.1981
Verfahrensansicht Vorverfahren (Nr.: 2)
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VerfahrensartVARTVorverfahren
VerfahrensstandVSTDas Vorverfahren ist abgeschlossen
VerfahrensstandstagVSTT28.04.1982
Verfahrensansicht Publikationen (Nr.: 3)
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VerfahrensartVARTPublikationen
VerfahrensstandVSTOffenlegungsschrift
VerfahrensstandstagVSTT16.06.1982
HeftnummerHN24
JahrPJ1982
VeröffentlichungsdatumVT16.06.1982
PublikationsartPARTSchriften
TeilHTTeil 1
10Veröffentlichte DE-DokumenteDEPNOriginaldokument: DE000003131624A1
Recherchierbarer Text: DE000003131624A1
Verfahrensansicht Verwaltungsverfahren (Nr.: 4)
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VerfahrensartVARTVerwaltungsverfahren
VerfahrensstandVSTDie Anmeldung gilt als zurückgenommen wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr/das Schutzrecht ist wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen
VerfahrensstandstagVSTT03.05.1988
HeftnummerHN32
JahrPJ1988
VeröffentlichungsdatumVT11.08.1988
PublikationsartPARTBibliografiedaten
TeilHTTeil 1