Registerauskunft Patent

Aktenzeichen DE: P 31 23 603.0 (Status: nicht anhängig/erloschen, Stand am: 22. Dezember 2024)

Stammdaten
INIDKriteriumFeldInhalt
SchutzrechtsartSARTPatent
StatusSTNicht anhängig/erloschen
21Aktenzeichen DEDAKZP 31 23 603.0
54Bezeichnung/TitelTI"Jagdgewehr"
51IPC-HauptklasseICM
(ICMV)
F41C 7/00 (1980.01)
22Anmeldetag DEDAT13.06.1981
43OffenlegungstagOT06.05.1982
71/73Anmelder/InhaberINHPedersoli, Carlo, Lodrino, Brescia, IT; Bettinsoli, Salvatore, Lodrino, Brescia, IT
72ErfinderINErfinder ist Anmelder
74VertreterVTRPatentanwälte Magenbauer & Kollegen Partnerschaft mbB, 73730 Esslingen, DE
10Veröffentlichte DE-DokumenteDEPNOriginaldokument: DE000003123603A1
Recherchierbarer Text: DE000003123603A1
Zustellanschrift Patentanwälte Magenbauer & Kollegen Partnerschaft mbB, 73730 Esslingen, DE
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31
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Ausländische PrioritätPRC
PRNA
PRDA
IT
5171A-80
24.06.1980
Zuständige Patentabteilung 15
57ZusammenfassungABEs wird ein Jagdgewehr, insbesondere der sogenannten Drillingsart angegeben, das zwei einander zugeordnete und miteinander ein Paar bildende äußere Läufe (3, 3Δ) und einen zwischen den äußeren Läufen angeordneten mittleren Lauf (4), eine Brücke (1), mit der die Läufe über Zapfen schwenkbar verbunden sind, damit sie durch Winkelverstellung geöffnet und verschlossen werden können, und einen schlittenartig beweglichen Riegel (6) besitzt, der zum Verriegeln der Läufe mit der Brücke und zu deren Entriegeln dient und von einem Entriegelungsorgan (10) gesteuert wird, das in bekannter Weise an der Brücke angebracht ist. Es ist vorgesehen, daß der mittlere Lauf (4) sich in tangentialer Anordnung zwischen den beiden miteinander ein Paar bildenden äußeren Läufen (3, 3Δ) befindet, derart, daß er in einer Ebene oberhalb der Achse der äußeren Läufe enthalten ist. Weiterhin ist vorgesehen, daß den drei Läufen (3, 3Δ, 4) ebensoviel unter Federwirkung stehende, zu der Art der sogenannten direkten Aktion oder der Schleuderung gehörende Schlagbolzen (13, 13Δ, 14) zugeordnet sind, die mit Hilfe des Riegels (6) beim Öffnen der Läufe in ihre Spannstellung verstellbar sind, und daß die den beiden äußeren Läufen (3, 3Δ) zugeordneten Schlagbolzen (13, 13Δ) mit Hilfe eines gemeinsamen Abzugs separat und nacheinander auslösbar sind, während der dem mittleren Lauf 64) entsprechende Schlagbolzen (14) mit Hilfe eines zweiten Abzugs auslösbar ist, wobei den beiden Abzügen Sicherungs- und Steuerorgane .....
43ErstveröffentlichungstagEVT06.05.1982
Anzahl der Bescheide 0
Anzahl der Erwiderungen 0
Erstmalige Übernahme in DPMAregisterEREGT27.05.2011
Tag der (letzten) Aktualisierung in DPMAregisterREGT26.10.2015
(alle Aktualisierungstage einblenden)(alle Aktualisierungstage ausblenden)
  • 26.10.2015; 04.02.2013; 31.05.2011
    • Historiendaten für diese(n) Zeitpunkt(e) nicht vorhanden
  • 27.05.2011
    • Erstmalige Übernahme in DPMAregister
Verfahrensdaten
Nr.VerfahrensartVerfahrensstandVerfahrensstandstagVeröffentlichungsdatumAlle Details anzeigen
1 Vorverfahren Vorverfahren - Vorprüfung 13.06.1981  Details anzeigen
2 Vorverfahren Vorverfahren - Vorprüfung abgeschlossen 27.01.1982  Details anzeigen
3 Publikationen Pub - Offenlegungsschrift 06.05.1982 06.05.1982 Details anzeigen
4 Verwaltungsverfahren Zurücknahme/Erlöschen Nichtzahlung Jahresgebühr 01.03.1984 05.07.1984 Details anzeigen
Verfahrensansicht Vorverfahren (Nr.: 1)
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VerfahrensartVARTVorverfahren
VerfahrensstandVSTDie Anmeldung befindet sich in der Vorprüfung
VerfahrensstandstagVSTT13.06.1981
Verfahrensansicht Vorverfahren (Nr.: 2)
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VerfahrensartVARTVorverfahren
VerfahrensstandVSTDas Vorverfahren ist abgeschlossen
VerfahrensstandstagVSTT27.01.1982
Verfahrensansicht Publikationen (Nr.: 3)
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VerfahrensartVARTPublikationen
VerfahrensstandVSTOffenlegungsschrift
VerfahrensstandstagVSTT06.05.1982
HeftnummerHN18
JahrPJ1982
VeröffentlichungsdatumVT06.05.1982
PublikationsartPARTSchriften
TeilHTTeil 1
10Veröffentlichte DE-DokumenteDEPNOriginaldokument: DE000003123603A1
Recherchierbarer Text: DE000003123603A1
Verfahrensansicht Verwaltungsverfahren (Nr.: 4)
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VerfahrensartVARTVerwaltungsverfahren
VerfahrensstandVSTDie Anmeldung gilt als zurückgenommen wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr/das Schutzrecht ist wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen
VerfahrensstandstagVSTT01.03.1984
HeftnummerHN27
JahrPJ1984
VeröffentlichungsdatumVT05.07.1984
PublikationsartPARTBibliografiedaten
TeilHTTeil 1