510 | Waren/Dienstleistungen | WDV | Klasse(n): 8, 9, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 33, 34 WDVZ: Glas-, Porzellan- und Steingutwaren, soweit sie jeweils in Klasse 21 enthalten sind, insbesondere Trinkgläser, Bieruntersetzer, Bierstiefel, Bierteller, Tassen, Becher, Eßteller, Wandteller, Blumenvasen; Tabakfabrikate, nämlich Rauchtabak, Schnupftabak, Zigarren, Zigaretten; Raucherartikel, nämlich Zigarrenabschneider, Pfeifen, Zigarettenspitzen (auch aus Edelmetall), Zigarren- und Zigarettenetuis (auch aus Edelmetall), Aschenbecher und Feuerzeuge, Streichhölzer; Weine, Sekt, Spirituosen, Liköre; Spielwaren, insbesondere Stofftiere, Musikspielwaren; Sportartikel, nämlich Bälle, Fußbälle, Federballschläger und -bälle, Schwimmflossen; Anstecknadeln (auch aus Edelmetall), Vereinsabzeichen (auch aus Edelmetall), Wimpel, Fähnchen, gestickte und gewebte Sportabzeichen, Flaggen, aus Edelmetall oder Leder bestehende Schlüsselanhänger und Autoplaketten; Bekleidungsstücke, insbesondere Kopfbedeckungen, Sonnenblenden, Krawatten, T-Shirts, Sportbekleidungsstücke; Becher und Teller aus Kunststoff oder Metall, insbesondere aus Edelmetall; Reisetaschen, Sonnenschirme, Spazierstöcke; Papier- und Pappwaren, soweit sie jeweils in Klasse 16 enthalten sind, insbesondere Bieruntersetzer aus Pappe, Notizbücher; Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Kalender; Fotografien; Schreibwaren, insbesondere Kugelschreiber; Spielkarten; bespielte Ton- und/oder Bildträger, insbesondere Schallplatten, belichtete Filme; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel, Taschenmesser; sämtliche vorgenannten Waren in einer an sportlich interessierte Kreise appellierenden Ausstattung |