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Nach dem am 01.06.2004 in Kraft getretenen Geschmacksmusterrecht werden typografische Schriftzeichen wie ein Design behandelt. Einige Besonderheiten der typografischen Schriftzeichen bleiben jedoch bestehen.


Designs

Der optischen Gestaltung der Waren kommt eine erhebliche, mitunter entscheidende Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Artikels zu. Neben Erzeugnissen, die ohnehin dekorative Wirkung entfalten sollen, oder Waren, die traditionell mit Gebrauchsgrafik versehen sind, wertet Produktdesign heute Gebrauchsgüter aller Art und selbst rein technische Geräte auf.

Als Design geschützt wird die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und / oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und / oder seiner Verzierung ergibt.

Ein Design kann

oder

registriert werden.

Typografische Schriftzeichen

Der Rechtsschutz für neue typographische Schriftzeichen richtet sich - unter Beachtung einiger Besonderheiten - nach dem Designgesetz .

Für typografische Schriftzeichen brauchen keine Erzeugnisse benannt zu werden, da als Erzeugnis regelmäßig "Typografische Schriftzeichen" eingetragen wird. Die Unterscheidung kann also anhand der Warenklasse erfolgen.

© 2019 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.08.2019