Deutsches Patent- und Markenamt

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Dateninhalt

In DPMAregister werden Ihnen aus dem nationalen Datenbestand des DPMA zur Recherche angeboten:

Eingetragene und gelöschte Designs

Zu Designs, bei denen die Bekanntmachung der Wiedergabe aufgeschoben und (bisher) nicht nachgeholt wurde, werden nur eingeschränkte Daten angezeigt (§ 13 Abs. 4 und § 14 GeschmMV).

Es stehen folgende Daten aus dem Designblatt zur Verfügung:

Weil ab dem 25. August 2004 das Designblatt umstrukturiert wurde, sind ab diesem Tag Veröffentlichungen zu typografischen Schriftzeichen mit dem Anmeldetag ab 1. Juli 1988 ebenfalls in Teil 1 enthalten. Das bedeutet, dass die Umstrukturierung keinen Einfluss auf den Umfang der bekannt gemachten Daten hat.
Auf der Seite "Designblatt" stehen die Designblätter ab Heft 01/2004 als PDF-Dateien zur Verfügung.

Aktualisierung

Die Registerdaten werden täglich aktualisiert.

Die Veröffentlichung des Designblattes erfolgt wöchentlich, in der Regel freitags.

Hinweise

Um alle Designs mit Schutzrechtswirkung für Deutschland zu ermitteln, sind auch die Gemeinschaftsgeschmacksmuster des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie die Internationalen Anmeldungen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die "Industriellen Muster" (Designs mit Ursprung in der DDR). Sie sind nicht Teil des Designregisters. Die Eintragungen dieser Designs wurden nicht im Designblatt bekannt gemacht. Die Rechtsstandsänderungen werden im Teil 3 des Designblattes veröffentlicht, aber nicht in der Datenbank DPMAregister erfasst. Des Weiteren sind auch typografische Schriftzeichen zu berücksichtigen, die vor dem 1. Juli 1988 beim Deutschen Patentamt angemeldet wurden. Diese typografischen Schriftzeichen sind ebenfalls nicht Teil des Designregisters. Rechtsstandsänderungen wurden bis zum 10. August 2004 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab dem Veröffentlichungstag 25. August 2004 erfolgen Bekanntmachungen zu typografischen Schriftzeichen mit Anmeldetag bis zum 30.06.1988 im Teil 2 des Designblattes.

Eine Anleitung mit Tipps zur Designrecherche finden Sie im Flyer "Internet-Recherchen nach Designs".

Register- bzw. Verfahrensdaten von Designs, die vor dem 1. Juli 1988 angemeldet wurden, wurden bei Anmeldern mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bei den zuständigen Amtsgerichten hinterlegt. Sie sind dort auch nach der ab 1. Juli 1988 wirksamen Rechtsänderung dort verblieben. Die Designanmeldungen von Anmeldern ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland wurden im Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt. Die Veröffentlichungen erfolgten im Bundesanzeiger. Die Daten wurden nicht in den Datenbanken des DPMA erfasst. Da die Schutzdauer dieser Designs maximal 15 Jahre betrug und fünf Jahre nach Schließung der Akten die Akten vernichtet wurden, sind zu diesen Designs keine Unterlagen mehr vorhanden.

© 2019 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 06.08.2019