Registerauskunft Patent

Aktenzeichen DE: P 43 39 413.2 (Status: nicht anhängig/erloschen, Stand am: 28. April 2024)

Stammdaten
INIDKriteriumFeldInhalt
SchutzrechtsartSARTPatent
StatusSTNicht anhängig/erloschen
21Aktenzeichen DEDAKZP 43 39 413.2
54Bezeichnung/TitelTIEinachsige Kehrmaschine
51IPC-HauptklasseICM
(ICMV)
E01H 1/02 (2006.01)
22Anmeldetag DEDAT18.11.1993
43OffenlegungstagOT01.06.1995
Veröffentlichungstag der ErteilungPET04.04.1996
71/73Anmelder/InhaberINHJulius Tielbürger GmbH & Co. KG, 32351 Stemwede, DE
72ErfinderINTielbürger, Julius, 32351 Stemwede, DE
74VertreterVTRDipl.-Ing. A. Stracke & Kollegen, 33602 Bielefeld, DE, Loesenbeck, Karl-Otto, Dipl.-Ing., 33613 Bielefeld, DE
10Veröffentlichte DE-DokumenteDEPNOriginaldokument: DE000004339413A1
Recherchierbarer Text: DE000004339413A1
Originaldokument: DE000004339413C2
Recherchierbarer Text: DE000004339413C2
Zustellanschrift Patentanwälte Dipl.-Ing. A. Stracke Dipl.-Ing. K.O. Loesenbeck Dipl.-Phys. P. Specht, 33602 Bielefeld, DE
Zuständige Patentabteilung 25
57ZusammenfassungABEs ist bekannt, vor den Kehrbürsten einer einachsigen Kehrmaschine einen Auffangkasten anzuordnen, der den gekehrten Schmutz auffängt. Dabei wird der Auffangkasten mittels zweier Aufhängungen lösbar an zwei Bolzen festgelegt, die an der Kehrmaschine im übrigen befestigt sind. Diese Aufhängungen bestehen üblicherweise aus Aufhängeösen, die über die Bolzen geführt werden. Zum einen ergibt sich daraus eine relativ starre Verbindung, die sich beim Betrieb als nachteilig erweist, und zum anderen verschmutzen die bekannten Aufhängungen relativ leicht, so daß es u. U. nur schwer möglich ist, dem Auffangkasten aus seiner Gebrauchsstellung zu bringen. Die Aufgabe der Erfindung ist es, die Aufhängung gegenüber Verschmutzungen unempfindlich zu machen und den Auffangkasten vielseitiger zu handhaben.$A Dazu ist vorgesehen, daß jede Aufhängung (7) zwei winklig, vorzugsweise rechtwinklig zueinander stehende Anschläge (11, 12) aufweist, an denen sich der zugeordnete Bolzen (6) abstützt, und deren kleinste Abstand zueinander größer ist als das zugeordnete Querschnittsabmaß des Bolzens.$A Diese Konstruktion ermöglicht eine relativ freie Beweglichkeit des Auffangkastens, was sowohl eine Verschmutzung der Aufhängungen und der damit verbundenen Beeinträchtigungen verhindert, und zum anderen den Betrieb und die Handhabung wesentlich vereinfacht.
56Entgegenhaltungen/ZitateCT US000004034434A (US 40 34 434)
EP000000199370B1 (EP 01 99 370 B1)
EP000000231533A2 (EP 02 31 533 A2)
43ErstveröffentlichungstagEVT01.06.1995
Anzahl der Bescheide 3
Anzahl der Erwiderungen 1
Erstmalige Übernahme in DPMAregisterEREGT27.05.2011
Tag der (letzten) Aktualisierung in DPMAregisterREGT05.01.2019
(alle Aktualisierungstage einblenden)(alle Aktualisierungstage ausblenden)27.05.2011; 18.07.2011; 06.12.2011; 10.12.2011; 05.12.2012; 20.01.2013; 20.11.2013; 18.01.2016; 05.01.2019
Verfahrensdaten
Nr. Verfahrensart Verfahrensstand Verfahrensstandstag Verfahrensstandstag aufsteigend sortiert Erstveröffentlichungstag Alle Details anzeigen
1 Vorverfahren Die Anmeldung befindet sich in der Vorprüfung 18.11.1993   Details anzeigen
2 Prüfungsverfahren Prüfungsantrag wirksam gestellt 18.11.1993   Details anzeigen
3 Vorverfahren Das Vorverfahren ist abgeschlossen 23.12.1993   Details anzeigen
4 Klassifikationsänderung Änderung der IPC-Hauptklasse 01.10.1994   Details anzeigen
5 Publikationen Offenlegungsschrift 01.06.1995 01.06.1995 Details anzeigen
6 Prüfungsverfahren Prüfungsbescheid 28.08.1995   Details anzeigen
7 Prüfungsverfahren Erteilungsbeschluss durch Prüfungsstelle/Patentabteilung 06.10.1995   Details anzeigen
8 Publikationen Patentschrift 04.04.1996 04.04.1996 Details anzeigen
9 Prüfungsverfahren Patent rechtskräftig erteilt 04.07.1996 26.09.1996 Details anzeigen
10 Klassifikationsänderung Änderung der IPC-Hauptklasse 09.10.1999   Details anzeigen
11 Klassifikationsänderung Änderung der IPC-Hauptklasse 17.10.2005   Details anzeigen
12 Verwaltungsverfahren Schutzrecht durch Zeitablauf erloschen 18.11.2013   Details anzeigen